Nutzungsbedingungen für Organisationen

1. Registrierung

Für die Nutzung von socialfunders.org müssen sich Organisationen auf der Plattform www.foerderprogramme.org der gemeinnützigen Haus des Stiftens gGmbH registrieren. Dort können Organisationen über einen einfachen Registrierungsprozess die Organisation selbst, sowie das Dauerprojekt, für das die Spende verwendet werden soll, beschreiben.

Durch das Hinzufügen der Organisation zum Förderprogramm „Socialfunders.org“ auf www.foerderprogramme.org wird das ausgewählte Dauerprojekt auf www.socialfunders.org veröffentlicht. Jede Organisation kann nur ein Dauerprojekt auf socialfunders.org veröffentlichen.

Die eingereichten Unterlagen, Projektbeschreibungen und Bilder werden durch Haus des Stiftens gGmbH (Landshuter Allee 11, 80637 München, Telefon: +49 (0)89 744 200 210, E-Mail: muenchen@hausdesstiftens.org) auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft und anschließend für socialfunders.org freigeschaltet, sofern die Förderkriterien zutreffen.

Die Entscheidung über die Freischaltung des Projektes für socialfunders.org erfolgt nach den unter Ziffer 2 definierten Förderkriterien. Ein Rechtsanspruch auf die Veröffentlichung und die spätere Durchführung von Förder- bzw. Spendenaktionen besteht nicht.

2. Förderkriterien

Teilnehmen können eingetragene Vereine, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen und sonstige Non-Profit-Organisationen mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit, die ihren Sitz in Deutschland haben und die Spende für ein Dauerprojekt (Projekte mit einer Laufzeit von mindestens 24 Monaten, oder dauerhaft etablierte Einrichtungen) in Deutschland einsetzen.

Nicht teilnehmen können
  • Gemeinden, Gemeindeverbände, Sozialversicherungsträger, andere staatliche Einrichtungen oder kommunale Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Universitäten, kommerziell betriebene Unternehmen, Kliniken, städtische und staatliche Einrichtungen. Gemeinnützige Fördervereine, Förderkreise, Verbände oder ehrenamtlich tätige Gruppen dieser Einrichtungen können sich jedoch bewerben.
  • Evangelische und katholische Kirchengemeinden oder Freikirchen, ausgenommen, es haben sich eigenständige Fördervereine oder Förderkreise gebildet, die sich für kirchliche und mildtätige Zwecke engagieren.
  • Sonstige Vereine mit religiöser Ausrichtung, religiöse Bewegungen sowie Sekten.
  • Vereine,
    • die direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen.
    • die Gewalt verherrlichen oder fördern oder zur Gewalt aufrufen.
    • die gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen von socialfunders.org schaden.
    • deren Projekt ausschließlich der Unterstützung einer Einzelperson dient.

3. Kosten für gemeinnützige Organisationen

Die Registrierung und Präsentation von Projekten auf socialfunders.org ist für gemeinnützige Organisationen kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jede Organisation selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen und Kosten erfolgt nicht.

4. Spendenauszahlung

Um die Abwicklung der Spendenaktion sowie die Auszahlung der Spendenzahlungen kümmert sich die gemeinnützige Haus des Stiftens gGmbH.

Die Spendenauszahlung erfolgt quartalsweise.

Nach Erhalt der Spende verpflichtet sich der Projektträger, der Haus des Stiftens gGmbH innerhalb von 4 Wochen nach Spendeneingang eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) auszustellen. Diese kann elektronisch an muenchen@hausdesstiftens.org oder postalisch an Haus des Stiftens gGmbH, Landshuter Allee 11, 80637 München gesendet werden.

5. Verfügbarkeit und Bereitstellung der Plattform

Particulate bemüht sich im Rahmen seiner Möglichkeiten, dass Socialfunders im Internet mit einer Verfügbarkeit von 98% im Jahresmittel abrufbar ist. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen der Webserver von Particulate Solutions aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Particulate Solutions liegen (insbesondere höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist.

Particulate und Haus des Stiftens behalten sich das Recht vor, die Bereitstellung der Plattform oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise einzustellen oder zu beenden.

6. Haftungsbeschränkungen

Particulate kann nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden.

Die Organisation stellt Particulate – mit der Teilnahme am socialfunders.org Förderprogramm und der Veröffentlichung des Dauerprojektes – von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Organisationen ableiten.