Teilnehmen können eingetragene Vereine, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen und sonstige Non-Profit-Organisationen mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit, die ihren Sitz in Deutschland haben und die Spende für ein Dauerprojekt (Projekte mit einer Laufzeit von mindestens 24 Monaten, oder dauerhaft etablierte Einrichtungen) in Deutschland einsetzen.
Nicht teilnehmen können
- Gemeinden, Gemeindeverbände, Sozialversicherungsträger, andere staatliche Einrichtungen oder kommunale Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Universitäten, kommerziell betriebene Unternehmen, Kliniken, städtische und staatliche Einrichtungen. Gemeinnützige Fördervereine, Förderkreise, Verbände oder ehrenamtlich tätige Gruppen dieser Einrichtungen können sich jedoch bewerben.
- Evangelische und katholische Kirchengemeinden oder Freikirchen, ausgenommen, es haben sich eigenständige Fördervereine oder Förderkreise gebildet, die sich für kirchliche und mildtätige Zwecke engagieren.
- Sonstige Vereine mit religiöser Ausrichtung, religiöse Bewegungen sowie Sekten.
- Vereine,
- die direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen.
- die Gewalt verherrlichen oder fördern oder zur Gewalt aufrufen.
- die gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen von socialfunders.org schaden.
- deren Projekt ausschließlich der Unterstützung einer Einzelperson dient.
Achtung